Wohnungs-/Hausreinigung
Besuche einer freundlichen Haushaltshilfe geben Sicherheit, schaffen Vertrauen und sorgen für ein sauberes Zuhause. Wir helfen Ihnen bei der täglichen, wöchentlichen oder einmaligen Reinigung.
Wir arbeiten auf Rechnung, so können Sie einen Teil der Kosten für die Haushaltshilfe steuerlich absetzen.
Fensterreinigung
Lassen Sie die Sonne in Ihre Wohnung. Wir putzen einmalig oder regelmäßigen Abständen Ihre Fenster.
Service für Senioren
Wir helfen Ihnen rund um den Haushalt und kümmern uns gerne um die alltäglichen kleinen Arbeiten, damit sich Ihre Eltern oder Großeltern weiterhin in ihrem gewohnten Zuhause wohlfühlen können.
Fahrservice
Ob Einkaufen mit Fahrservice, Begleitung zum Arzt oder Behörden – wir stehen Ihnen zur Seite.
Auch bei allen anderen Erledigungen unterstützen wir Sie gern, gemeinsam mit Ihnen.
Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI
Nicht nur ältere Menschen sind von einem Pflegegrad betroffen, auch viele junge Menschen und pflegebedürftige Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für unsere hauswirtschaftlichen Dienstleistungen von den Pflegekassen übernommen werden. Personen ab Pflegegrad 1 können hierfür ihren Entlastungsbetrag einsetzen.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab oder Sie reichen unsere Rechnung selbst bei der Pflegekasse ein.